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Aktuelles

Quell- und Brunnen­schutzgebiete für Trinkwasser

2. Februar 2022

Das Wasserrechtsgesetz stellt in Österreich für unseren Fachbereich eines der wichtigsten Regelwerke dar. Dabei wird die Benutzung der Gewässer aller Art genau geregelt. Sämtliches Trinkwasser in Österreich wird durch Grundwasser bereitgestellt, welches durch Quellen oder Brunnen durch Privatpersonen, Genossenschaften, Verbände oder der öffentliche Hand erschlossen und bereitgestellt wird (sog. Wasserversorgungsanlagen).

Für den Betrieb sowie die nachhaltige Nutzung einer Quelle oder eines Brunnens sind vielerlei Maßnahmen zu treffen, wobei der Sicherstellung der ausreichenden Wassermenge (Quantität) und vor allem der Trinkwasserqualität eine besondere Rolle zu Teil wird. Zur Sicherstellung dieser wichtigen Parameter können gem. Wasserrechtsgesetz Wasserschutzgebiete installiert werden. Durch fachliche Expertise wird dabei die optimale Größe der einzelnen Schutzzonen ermittelt und ein auf die Wasserversorgungsanlage maßgeschneidertes Spektrum an Auflagen (Verbote und Gebote) definiert.

Zu unseren Kunden gehören bereits eine Vielzahl an Wasserverbänden, Gemeinden, Einzelpersonen und Genossenschaften aus Nah und Fern. Dabei haben wir sowohl Schutzgebiete für neue Trinkwasserspender erstellt, als auch bereits bestehende Gebiete auf den Stand der Technik und Wissenschaft adaptiert. Das Ziel bei allen Schutzgebietskonzepten bleibt aber das selbe: der nachhaltige Schutz unseres Trinkwassers!

Gerne beraten wir Sie bei der Überarbeitung oder Neufestlegung von Quell- oder Brunnenschutzgebieten!


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